Suchergebnisse :

×

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Datum des Inkrafttretens: 05. Januar 2024

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) gilt zwischen Sie („entweder eine Einzelperson oder ein Unternehmen/Kunde“) und  Xecurify Inc (DBA miniOrange Security Software Private Limited). BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG, BEVOR SIE SIE VERWENDEN XECURIFY-SOFTWARE ODER -DIENSTLEISTUNGEN. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN XECURIFY SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SIE (der Kunde) ERKLÄREN DIE AKZEPTIERUNG UND EINVERSTANDEN ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. Kundenfälle or U stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, diese juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen an diese Vereinbarung zu binden. Wenn Sie nicht über diese Befugnis verfügen oder mit diesen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren und den Dienst nicht nutzen. Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum in Kraft, an dem Sie sie akzeptieren. DAHER WIRD DIESE VEREINBARUNG JETZT BESTÄTIGT UND ES WIRD HIERMIT VON UND ZWISCHEN DEN PARTEIEN WIE FOLGT VEREINBART: 

1. DEFINITIONEN

  1. 1.1. Kunde bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt. Die Person, die physisch unterschreibt Zustimmung und gewährleistet, dass er/sie die rechtliche Befugnis hat, den hierin enthaltenen Bedingungen zuzustimmen.
  2. 1.2. Kundendaten bezeichnet alle elektronischen Daten, die vom Kunden oder im Namen des Kunden an den Xecurify-Dienst übermittelt werden.
  3. 1.3. Dokumentation bezeichnet die Benutzerhandbücher und andere Endbenutzerdokumentation von www.miniorange.com.
  4. 1.4. E-Mail-Bestellung bezeichnet eine Anforderungsanordnung in Bezug auf die Software, die vom Kunden bereitgestellt wird und die den Service, die Schulungsdienste, die Supportdienste und/oder die professionellen Dienste spezifiziert, die der Kunde im Rahmen dieser vom Kunden (oder einem verbundenen Unternehmen) abgeschlossenen Vereinbarung erworben hat Xecurify (oder ein verbundenes Unternehmen). Für E-Mail-Bestellungen gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung und sie werden durch Bezugnahme in diese einbezogen.
  5. 1.5. Professionelle Dienstleistungen bezeichnet Implementierungs- und Konfigurationsdienste, die von Xecurify im Zusammenhang mit dem Dienst bereitgestellt werden, wie in einer Leistungsbeschreibung ausführlicher beschrieben. Professionelle Dienstleistungen umfassen nicht den Service.
  6. 1.6. Bedienung bezeichnet die vom Kunden gekauften und von Xecurify bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, wie in einem Bestellformular angegeben. Service Ausgenommen sind die professionellen Dienste, der kostenlose Testdienst und nicht von Xecurify stammende Anwendungen.
  7. 1.7. Dienstleister bedeutet WordPress, Joomla, Drupal, AWS, Salesforce, Atlassian, Shopify, Magento, Moodle, DNN usw. und alle anderen Plattformen wie CMS, LMS usw., auf denen Xecurify/miniOrange-Plugins aufgeführt sind.
  8. 1.8. Arbeitserklärung bezeichnet ein Dokument, das bestimmte professionelle Dienstleistungen beschreibt, die ein Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung erworben hat. Im Hinblick auf den Kunden gilt: Xecurify-Dienste umfasst den Plan und/oder die Produkte, die in der Leistungsbeschreibung/im Angebot aufgeführt sind.
  9. 1.9. Support-Services bezeichnet die von Xecurify bereitgestellten Supportleistungen gemäß dem jeweils aktuellen Supportplan von Xecurify, wie vom Kunden per E-Mail angefordert und in der E-Mail-Bestellung angegeben. Für den Fall, dass der Grad der Unterstützung im Bestellformular nicht angegeben ist, erhält der Kunde eine basic Supportstufe, die im Service enthalten ist.
  10. 1.10. Begriff hat die in Abschnitt 18.1 angegebene Bedeutung.
  11. 1.11. Benutzer bezeichnet Personen, die vom Kunden zur Nutzung des Dienstes autorisiert wurden und für die ein Abonnement für den Dienst erworben wurde. Zu den Benutzern können beispielsweise Mitarbeiter von Kunden und verbundenen Unternehmen des Kunden, Berater, Kunden, externe Benutzer, Auftragnehmer, Vertreter und Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt.

2. LIZENZGEWÄHRUNG

Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Xecurify Inc. hiermit das Recht zur Nutzung der Lizenz nach dem Kauf einer kostenpflichtigen Lizenz, wie auf der Website/dem Marktplatz beworben. Xecurify Inc. stellt dem Kunden die Datei für die Plugin-Version zur Verfügung und Sie erhalten diese Zugriff auf die Lizenz für 12 Monate ab Kaufdatum, einschließlich Wartung (Versionsaktualisierungen, Sicherheitskorrekturen, Kompatibilitätsprobleme) und grundlegendem E-Mail-Support. Die bereitgestellten Lizenzen basieren auf Abonnements. Einzelheiten zur Art der Lizenzen finden Sie auf der Seite „Lizenzierung/Pläne“ des Plugins oder auf der Website von miniOrange.
Abonnement-Lizenzbezeichnet eine dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellte Lizenz, die nach Ablauf des Abonnementzeitraums abläuft. Für das Abonnement der Plugin-Lizenz zahlt der Kunde eine jährliche Gebühr. Die Gebührenstruktur für die Lizenzierung des Plugins entspricht den Standardgebühren/Entgelten, die diesen Kunden zum Zeitpunkt der Lizenzierung durch Xecurify zur Verfügung gestellt werden. Im Falle einer Erneuerung der Lizenz, regelmäßiger Updates und grundlegendem E-Mail-Support werden diesen Kunden die Gebühren/Entgelte entsprechend den geltenden Gebühren/Entgelten von Xecurify oder gemäß den Angeboten/Rabatten, die Xecurify zum Zeitpunkt des Kaufs vorgeschlagen/angeboten hat, zur Verfügung gestellt oder Erneuerung.

3. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist für alle im Rahmen des Dienstes durchgeführten Aktivitäten und die Anmeldungen seiner Benutzer beim Dienst verantwortlich. Der Kunde nutzt den Service in Übereinstimmung mit geltendem Recht und darf nicht:
  1. (I) Kopieren, Vermieten, Verkaufen, Verleasen, Verteilen, Verpfänden, Abtreten oder anderweitiges Übertragen oder Belasten von Rechten an dem Dienst oder einem Teil davon oder die Bereitstellung für andere Personen als seine Benutzer;
  2. (Ii) Der Kunde ist für die Nutzung der Software verantwortlich und muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Software einhalten, einschließlich der Übertragung, Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten über die Software.
  3. (iii) das Versenden oder Speichern von verletzendem oder rechtswidrigem Material im Zusammenhang mit dem Dienst;
  4. (iv) Sicherheits- oder andere technische Funktionen oder Maßnahmen der Xecurifys-Dienste verletzen, umgehen, manipulieren oder deaktivieren;
  5. (V) ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Xecurify für jede Testinstanz versuchen, die Schwachstellen von Systemen im Zusammenhang mit den Xecurify-Diensten zu untersuchen, zu scannen oder zu testen, einschließlich Penetrations- oder Auslastungstests;
  6. (vi) Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme an den Dienst senden oder speichern;
  7. (vii) versuchen, sich unbefugten Zugriff auf den Dienst oder die darin enthaltenen Daten zu verschaffen oder dessen Integrität oder Leistung zu stören;
  8. (viii) den Dienst oder Teile davon zu modifizieren, zu kopieren oder abgeleitete Werke zu erstellen;
  9. (ix) auf den Service zugreifen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine konkurrenzfähige Dienstleistung zu entwickeln oder dessen Funktionen oder Benutzeroberfläche zu kopieren; oder
  10. (X) den Namen von

4. DEINE MITGLIEDSCHAFT

Während des Kaufs durch den Kunden erstellt Xecurify ein Konto für den Kunden im Mitgliederbereich von Xecurify. Kunden müssen ihre Zugangsdaten geheim halten. Den Kunden ist es untersagt, es zu vertreiben, zu verschenken, zu verleihen oder weiterzuverkaufen. Xecurify behält sich das Recht vor, die Aktivität der Kundenmitgliedschaft zu überwachen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, falls eine ungewöhnliche Nutzung festgestellt wird.

5. PREIS UND ZAHLUNG

  1. 5.1 Gebühren: Die Gebühren für Software, professionelle Dienstleistungen sowie Support- und Wartungsdienste sind vom Kunden gemäß seinen Anforderungen auf der Grundlage der auf der Lizenzierungsseite der Website angezeigten Preise zu zahlen. Für spezifische Anforderungen kann er sich auch direkt per E-Mail an Xecurify wenden. Der Kunde kann eine Bestellung auf der Website aufgeben oder direkt per E-Mail an Xecurify eine Bestellung zum Kauf der Software aufgeben. Wenn sich der Kunde für eine Plugin-Lizenz direkt an Xecurify wendet, stellt Xecurify dem Kunden eine Leistungsbeschreibung/Angebote gemäß den Anforderungen des Kunden zur Verfügung. Die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren beinhalten keine Beträge für Steuern, Zölle oder Import-/Exportgebühren. Bei Einbehaltung durch eine staatliche Stelle muss der Kunde Xecurify alle Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwertsteuer-, Verbrauchsteuer-, Eigentums- oder sonstigen Steuern oder Abgaben, Zölle oder Import-/Exportgebühren erstatten und Xecurify schadlos halten, die Xecurify erheben oder an die geltenden Steuern abführen muss Behörden (einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafen dafür). Sofern der Kunde Xecurify keine gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Steuerbehörde vorlegt, muss der Kunde den Betrag dieser Steuer an Xecurify oder seine Vertreter zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, Xecurify alle Gebühren im Voraus zu zahlen, d. h. unmittelbar nach der Bestellung per E-Mail, sofern Xecurify nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind alle im Rahmen dieser Vereinbarung an Xecurify gezahlten und zu zahlenden Gebühren nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. Wenn der Kunde die im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, behält sich Xecurify zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die ihm möglicherweise im Rahmen dieser Vereinbarung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehen, das Recht vor, den Dienst nach dreißig ( 30) Tage schriftlich mitzuteilen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind, und (ii) Xecurify hat das Recht, zusätzliche Zinsen in Höhe des Betrags der in Anspruch genommenen Dienste zu erheben. (iii) Xecurify setzt die Abonnementlizenz aus und die Kunden sind nicht länger berechtigt, die Vorteile der besagten Lizenz zu nutzen.
  2. 5.2 Spesen: Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung/Angebot nichts anderes angegeben ist, erstattet der Kunde Xecurify auf Rechnung von Spesen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der professionellen Dienstleistungen.
  3. 5.3 Steuern: Die Gebühren beinhalten keine Steuern, einschließlich lokaler, staatlicher, bundesstaatlicher oder ausländischer Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnlicher staatlicher Abgaben jeglicher Art, einschließlich Mehrwertsteuer, Nutzungs- oder Quellensteuer (insgesamt Steuern). Der Kunde ist für die Zahlung aller mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbundenen Steuern verantwortlich.

6. VERSIONSPRÜFUNG UND REGISTRIERUNG

Der Dienstanbieter sucht automatisch nach Updates für seinen Kern und alle installierten Themes und Plugins. Nachdem Kunden die kostenpflichtige Lizenz erworben haben, erhalten sie einen eindeutigen Lizenzschlüssel. Durch Eingabe Ihres Lizenzschlüssels und Registrierung der Domain beim Plugin können Kunden das Plugin im Dashboard Ihres Dienstanbieters aktualisieren. Kunden müssen Ihren Lizenzschlüssel geheim halten. Xecurify behält sich das Recht vor, den Umfang Ihrer wichtigsten Nutzungsaktivitäten zu überwachen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, falls eine ungewöhnliche Nutzung festgestellt wird.

7. VERBOTENE NUTZUNG

Der Kunde darf das Plugin nicht auf Websites und/oder Webseiten verwenden, die unangemessene, rechtswidrige, rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten.

8. BEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Die Beziehung zwischen dem Kunden und Xecurify Inc. ist die eines Lizenznehmers/Lizenzgebers. Xecurify kann den Namen und das Logo des Kunden verwenden, um das Kundenunternehmen als Kunden von Xecurify zu identifizieren. Die Verwendung des Namens und des Logos durch Xecurify begründet kein Eigentumsrecht daran und alle Rechte werden vom Kunden gewährt und bleiben ihm vorbehalten. Kunden behalten sich das Recht vor, eine Anfrage unter zu stellen info@xecurify.com das Logo zu aktualisieren oder von der öffentlichen Website zu entfernen. Keine Partei erklärt, dass sie befugt ist, im Namen der anderen Partei eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung einzugehen oder einzugehen oder die andere Partei als Vertreter, Mitarbeiter, Franchisenehmer oder in einer anderen Funktion zu vertreten. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass es das Recht einer Partei einschränkt, unabhängig Software zu entwickeln oder zu vertreiben, die funktional den Produkten der anderen Partei ähnelt, solange in dieser Software keine geschützten Informationen der anderen Partei enthalten sind.

9. RECHTSVORBEHALT

Xecurify behält sich alle Rechte an den Xecurify-Diensten und der Dokumentation vor, die den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

10. VERTRAULICHKEIT

Jede Feier (Empfangende Partei/Empfänger) kann im Verlauf der Bereitstellung und Nutzung des Dienstes oder der Bereitstellung professioneller Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung Informationen von Gesprächen mit der anderen Partei erhalten, Zugriff darauf haben und sich daraus Wissen aneignen (Offenlegung der Partei), die der breiten Öffentlichkeit möglicherweise nicht zugänglich oder bekannt sind, wie z. B. technische und geschäftliche Informationen zu Hardware, Software, Designs, Spezifikationen, Techniken, Prozessen, Verfahren, Forschung, Entwicklung, Projekten, Produkten oder Dienstleistungen, Geschäftsplänen oder -möglichkeiten, Unternehmen Strategien, Finanzen, Kosten, Anbieter, Ergebnisse von Penetrationstests und andere Sicherheitsinformationen; Fehler- und Supportinformationen und -metriken; sowie Prüfberichte und Bescheinigungen von Erst- und Drittparteien (Vertrauliche Informationen). Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen oder Materialien, die ggf. nicht mehr enthalten sind
  1. (A) am Datum des Inkrafttretens der Öffentlichkeit allgemein bekannt waren;
  2. (B) nach dem Datum des Inkrafttretens der Öffentlichkeit allgemein bekannt werden, sofern dies nicht auf eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei zurückzuführen ist;
  3. (C) dem Empfänger vor Erhalt durch die offenlegende Partei rechtmäßig bekannt waren;
  4. (D) werden oder wurden von der offenlegenden Partei grundsätzlich ohne Offenlegungsbeschränkung offengelegt;
  5. (E) der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, ohne dass dieser Dritte gegen eine Vereinbarung oder eine Vertrauenspflicht verstoßen hat; oder
  6. (F) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, wie durch Dokumente und andere sachdienliche Beweise im Besitz des Empfängers nachgewiesen wird. Der Empfänger darf nicht:
    1. (i) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung zu verwenden, außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei, oder (ii) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei einer anderen Partei als denen von offenzulegen oder zugänglich zu machen seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben, die Offenlegungs- und Nutzungsbestimmungen enthält, die im Wesentlichen den hier dargelegten ähneln, und über eine wissen müssen, um den Zweck dieser Vereinbarung zu erfüllen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei auf die gleiche Weise zu schützen, wie sie die Vertraulichkeit ihrer eigenen geschützten und vertraulichen Informationen ähnlicher Art schützt. In keinem Fall darf jedoch eine der Parteien bei deren Schutz weniger als angemessene Sorgfalt walten lassen Vertrauliche Informationen. Wenn die eine Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, muss sie die offenlegende Partei vorab über eine solche erzwungene Offenlegung informieren (soweit gesetzlich zulässig) und auf Kosten der anderen Partei angemessene Unterstützung leisten, wenn die andere Partei dies verlangt Die Partei möchte die Offenlegung anfechten.

11. DATENSCHUTZ

  1. 11.1 Unter personenbezogenen Daten/Kundendaten versteht man alle Daten, die der Kunde Xecurify direkt zur Verfügung stellt. Dazu gehören lediglich Name und E-Mail-Adresse sowie alle anderen Informationen, die ausschließlich zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen für die Kunden erfasst werden. Xecurify wird sich nach besten Kräften bemühen, die ordnungsgemäße Einhaltung der geltenden Verpflichtungen und Ausnahmen zu gewährleisten, die in zwingenden Gesetzen und Vorschriften festgelegt sind.
  2. 11.2 Personenbezogene Daten/Kundendaten werden solange gespeichert, wie diese Daten für die Erbringung der Leistungen und die Vertragsabwicklung erforderlich sind.
  3. 11.3 Personenbezogene Daten/Kundendaten der Nutzer werden nicht an Dritte weitergegeben oder weitergegeben, außer an staatliche Stellen mit gerichtlicher Anordnung zur Weitergabe dieser Daten.

12. SOFTWARE-GARANTIE UND RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIEN

Xecurify gewährleistet, dass die Software die begleitende Dokumentation für einen Zeitraum von 7 Tagen ab dem Datum der Erstlieferung im Wesentlichen bestätigt. Bei Xecurify kann der Kunde nur dann einen Anspruch geltend machen, wenn die Rückerstattung vom Kunden innerhalb von 10 Tagen ab Kaufdatum erfolgt ist, und zwar nur unter den folgenden Umständen:
  1. a) wenn die Software oder die von Ihnen erworbenen Funktionen nicht wie auf der Website/dem Marktplatz beworben funktionieren und Sie versucht haben, die Probleme mit unserem Support-Team zu lösen;
  2. b) Sie haben die falsche Lizenz oder das falsche Xecurify/miniOrange-Produkt erworben und uns innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf darüber informiert;
  3. Der Kunde hat unter allen folgenden Umständen keinen Anspruch auf Rückerstattung:
    1. a) Die Software wird nicht gemäß den Anweisungen von Xecurify verwendet.
    2. b) Der Softwarefehler wurde durch fehlerhafte Geräte des Kunden oder durch den Kunden bereitgestellte Software verursacht;
    3. c) Der Kunde hat Änderungen an der Software vorgenommen, die nicht ausdrücklich schriftlich von Xecurify genehmigt wurden;
    4. d) Die Software funktioniert aufgrund von Umgebungsänderungen des Kunden nicht.
    5. e) Kombiniert die Software mit anderen Produkten;
    6. f) Der Kunde benötigt die Software nach dem Kauf nicht mehr oder ändert seine Anforderungen an die Dienste;
    7. g) In Fällen, in denen der Kunde die Software freiwillig gekauft hat, nachdem er die Demo/Testversion vom Xecurify-Team in Anspruch genommen hat.
Im Falle einer Rückerstattung erlischt die Lizenz des Kunden zur Nutzung der fehlerhaften Software und die fehlerhafte Software wird unmittelbar nach Erhalt der Rückerstattung an Xecurify zurückgegeben. Xecurify übernimmt keine Garantie und erklärt ausdrücklich, dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Das Plugin ist Eigentum von Xecurify Inc. und ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Das Plugin wird Ihnen ausschließlich zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert und nicht verkauft.

14. HAFTUNGSFREISTELLUNG

  1. 14.1 Wenn ein Dritter gegenüber dem Kunden einen Anspruch geltend macht, dass die Software ein Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis missbraucht (Anfragen), muss der Kunde (a) Xecurify unverzüglich über den Anspruch informieren, (b) Xecurify die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlassen und (c) die von Xecurify in angemessener Weise geforderte Unterstützung, Informationen und Befugnisse bei dieser Verteidigung bereitstellen und Abrechnung. Xecurify verteidigt den Kunden und seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter auf Kosten von in dem Umfang, der sich aus dem Anspruch ergibt.
  2. 14.2 Ausschlüsse von Verpflichtungen: Xecurify ist gemäß diesem Abschnitt 13 nicht für etwaige Verstöße oder widerrechtliche Aneignungen verpflichtet, sofern diese aus (a) nicht von Xecurify gelieferten Produkten (b) die vom Kunden nach der Lieferung geändert wurden (c ) Nutzung der Dienste von (d) Nutzung der Dienste von oder (f) Versäumnis des Kunden, die Dienste von Xecurify gemäß dieser Vereinbarung und der Dokumentation zu nutzen; (g) jede Änderung der Xecurify-Dienste durch den Kunden, die nicht von Xecurify vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurde; oder (e) jede Aktivität, nachdem Xecurify dem Kunden eine Umgehungslösung oder Änderung bereitgestellt hat, die einen solchen Anspruch vermieden hätte. In diesem Abschnitt werden die gesamten Verpflichtungen von Xecurify und die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf etwaige Verstöße, Veruntreuungen oder sonstige Verletzungen von Rechten Dritter dargelegt.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Xecurify alle angemessenen Auslagen zu erstatten, die Xecurify entstanden sind, wenn die Ursache des Verstoßes auf die hierin genannten Handlungen des Kunden zurückzuführen ist.
  4. 14.3 Im Falle der Geltendmachung oder Androhung eines solchen Anspruchs oder im Falle des Erlasses oder der Androhung einer einstweiligen Verfügung kann Xecurify nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten dem Kunden entweder das Recht zur weiteren Nutzung der Software verschaffen oder die Software ändern oder ersetzen um Rechtsverletzungen zu vermeiden, oder akzeptieren Sie die Rückgabe der rechtsverletzenden Software und erstatten Sie die für diese rechtsverletzende Software gezahlte Lizenzgebühr.
  5. 14.4 Die Bestimmungen dieses Abschnitts legen die einzigen und ausschließlichen Pflichten von Xecurify sowie die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten und/oder Eigentumsrechten jeglicher Art fest.

15. BESCHRÄNKTE GARANTIE

DAS PLUGIN WIRD ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIE ES IST OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR ODER DIE AUTOREN IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DES PLUGINS ERGEBEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN HABEN. SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE LIZENZ GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SICH MIT IHREN BEDINGUNGEN ALS VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ERKLÄRUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN UNS EINVERSTANDEN HABEN, DIE ALLE VORSCHLÄGE ODER VORHERIGEN VEREINBARUNGEN, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, UND ALLE ANDEREN KOMMUNIKATIONEN ZWISCHEN UNS IN BEZUG AUF ERSETZEN DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ.

16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

IN KEINEM FALL SIND Xecurify Inc. ODER SEINE LIEFERANTEN IHNEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DER LIEFERUNG, LEISTUNG ODER NUTZUNG DES PLUGINS ERGEBEN, SELBST WENN XECURIFY INC. ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT. ALLE RECHTLICHEN FRAGEN SOLLTEN DURCH DAS VON XECURIFY INC ANGEGEBENE GERICHT BEURTEILT WERDEN.

17. AUSGESCHLOSSENE SCHÄDEN

IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT EINE DER PARTEIEN DIE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ODER DER DAMIT VERBUNDENEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM RAHMEN EINES VERTRAGS, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRLICHE HAFTUNG ODER ANDERE THEORIE FÜR FEHLER ODER UNTERBRECHUNG DER NUTZUNG, VERLUST ODER UNGENAUIGKEIT ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN , DECKUNG, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER JEGLICHE INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, UNABHÄNGIG DAVON, UNABHÄNGIG ALS EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT IN DEM GESETZLICH VERBOTENEN UMFANG.

18. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  1. 18.1-Laufzeit: Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, sofern sie nicht wie hierin festgelegt gekündigt wird.
  2. 18.2 Kündigung: Diese Vereinbarung oder eine hierin gewährte Lizenz kann (i) im gegenseitigen Einvernehmen zwischen ) Tage nach Erhalt der Vertragsverletzungsmitteilung, oder (iii) durch eine Partei, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; nimmt eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vor; hat einen Insolvenzverwalter ernannt; oder einen Insolvenzantrag stellen.
  3. 18.3 Wirkung der Kündigung: Mit der Kündigung dieser Vereinbarung oder dem Ablauf oder der Kündigung einer Lizenz erlöschen alle dem Kunden gewährten Rechte für die jeweilige(n) Lizenz(en) und der Kunde muss unverzüglich: (i) die Nutzung der betreffenden Software und Dokumentation einstellen, (ii) die entsprechende Software zurückgeben Xecurify zusammen mit der gesamten Dokumentation und anderen mit der Software verbundenen Materialien zu überlassen und/oder diese Gegenstände zu zerstören, (iii) die Nutzung der mit der/den entsprechenden Lizenz(en) verbundenen Wartungsdienste einzustellen, (iv) Xecurify eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, dass der Kunde diese eingehalten hat alle vorstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, und (v) im Falle einer Kündigung aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes des Kunden zahlt der Kunde Xecurify oder den jeweiligen Partner alle fälligen und zahlbaren Beträge.

19. GENERAL

  1. 19.1 Bekämpfung von Bestechung/Korruption:
    1. a) Xecurify stellt sicher, dass es sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftspraktiken nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligt, die eine Straftat im Sinne der geltenden Antikorruptionsgesetze darstellen könnten. Insbesondere darf Xecurify anderen Personen (einschließlich Beamten und Regierungsbeamten) oder Unternehmen keine finanziellen oder sonstigen Vorteile anbieten, versprechen oder zahlen oder von ihnen erbitten oder entgegennehmen, die dazu führen oder dazu führen sollen, dass eine andere Person ihre Funktion nicht ordnungsgemäß erfüllt oder Aktivitäten zur Sicherung oder Aufrechterhaltung eines Geschäftsvorteils. Xecurify stellt außerdem sicher, dass es, sofern nicht durch örtliches Recht erlaubt oder vorgeschrieben, keinem Beamten der öffentlichen Hand finanzielle oder sonstige Vorteile anbietet, verspricht oder zahlt, um einen Geschäftsvorteil zu sichern oder zu behalten, einschließlich Zahlungen, die dazu dienen, Beamte zu Leistungen zu bewegen Pflichten, zu deren Erfüllung sie sonst verpflichtet sind.
    2. b) Als Teil seiner internen Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung dieses Abschnitts muss Xecurify über Richtlinien und Verfahren verfügen und diese beibehalten, um das Risiko von Verstößen gegen Antikorruptionsgesetze zu bewerten, zu überwachen und zu verhindern. Wenn solche Richtlinien von Xecurify nicht allgemein auf seiner Website veröffentlicht oder anderweitig allgemein verfügbar gemacht werden, werden diese Richtlinien und Verfahren dem Kunden auf schriftliche Anfrage des Kunden zur Verfügung gestellt.
  2. 19.2 Beziehung:  Durch diese Vereinbarung wird keine Agentur, Partnerschaft oder Joint Venture gegründet und keine der Parteien hat irgendeine Befugnis, die andere Partei zu binden.
  3. 19.3 Subunternehmer: Xecurify kann zur Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung einen Subunternehmer oder einen anderen Dritten einsetzen, solange Xecurify für alle seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich bleibt.
  4. 19.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach gegenwärtigem oder zukünftigem Recht ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam und werden in keiner Weise beeinträchtigt, beeinträchtigt oder ungültig.
  5. 19.5 Hinweis: Mitteilungen an eine der Parteien müssen schriftlich an die in dieser Vereinbarung (oder in der später geänderten Fassung) angegebene Adresse erfolgen und gelten bei Erhalt als wirksam.
  6. 19.6 Zuordnung: Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder ihre Rechte oder Pflichten daraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, und jede solche verbotene Abtretung ist null und nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden kann (a) jede Partei diese Vereinbarung an jede Partei abtreten, die ihr gesamtes oder im Wesentlichen das gesamte damit verbundene Geschäft durch Fusion, Verkauf von Aktien oder Vermögenswerten oder eine ähnliche Transaktion erwirbt, und (b) Xecurify kann seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Subunternehmer vergeben an einen Dritten, vorausgesetzt, dass Xecurify weiterhin für etwaige Verstöße dagegen haftbar bleibt.
  7. 19.7 Gesamter Vertrag: Diese Vereinbarung und die beigefügten Zeitpläne oder Anhänge oder durch Verweis einbezogenen Stellen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien zum Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen jeglicher Art, mündlich oder schriftlich, einschließlich aller darin enthaltenen Schrumpffolienlizenzen die Software. Diese Vereinbarung darf nicht mündlich geändert oder aufgehoben werden und kann nur schriftlich geändert werden, unterzeichnet von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern jeder Partei.
  8. 19.8 Höhere Gewalt: Keine der Parteien ist haftbar für eine Verzögerung oder Nichterfüllung der in dieser Vereinbarung geforderten Leistungen, aus welchem ​​Grund auch immer, und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass sie gegen diese Vereinbarung verstößt (außer in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen). oder Bedingungen außerhalb seiner angemessenen Kontrolle, einschließlich Denial-of-Service-Angriffen, Streiks, Engpässen, weit verbreiteten Sicherheitsverstößen (z. B. Heartbleed-Bug), Unruhen, Bränden, Überschwemmungen, Stürmen, Erdbeben, Explosionen, höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus usw staatliches Handeln (Höhere Gewalt), sofern diese Partei alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternimmt, um die Ursachen der Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen.
  9. 19.9 Einhaltung von Gesetzen: Kunden nutzen die Xecurify-Dienste und -Dokumentation in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. Xecurify wird bei der Erfüllung dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
  10. 19.10 stroÄnderung der Vereinbarung: Der Kunde erkennt an, dass diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung von Xecurify an den Kunden geändert oder geändert werden kann, und der Kunde verpflichtet sich weiterhin, diese Änderungen und Änderungen einzuhalten.
  11. 19.11 Anwendbares Recht: Diese Nutzungsvereinbarung ist in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen auszulegen Gesetze der USA. Für alle Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Wyoming, USA, zuständig.
  12. 19.12 Unterschriften: Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, wobei es sich bei der Unterzeichnung jeweils um ein Original handelt und alle zusammengenommen eine Vereinbarung darstellen. Die Zustellung einer ausgefertigten Kopie einer Unterschriftsseite dieser Vereinbarung per Fax oder einer anderen elektronischen Übermittlung (einschließlich PDF) gilt als die Zustellung einer manuell ausgefertigten Kopie.
MIT DER UNTERZEICHNUNG DIESER VEREINBARUNG ERKLÄRT SICH DER KUNDE EINVERSTANDEN, DIE BEDINGUNGEN DER GEHEIMNISVEREINBARUNG SOWIE DER Datenschutzerklärung DIE AUF DER MINIORANGE-WEBSITE VERÖFFENTLICHT WIRD.
Hallo!

Brauchen Sie Hilfe? Wir sind hier!

Support
Kontaktieren Sie den miniOrange-Support
Erfolg

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nichts von uns hören, können Sie gerne eine Folge-E-Mail an senden info@xecurify.com