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Service Level Agreement

DIESE LIZENZVEREINBARUNG („SERVICE-LEVEL-VEREINBARUNG“) WIRD ZWISCHEN XECURIFY INC UND IHNEN GESCHLOSSEN.

Durch den Kauf unserer Software/Plugins und/oder die Nutzung unserer Software/Plugins bestätigt der Kunde, dass er/sie alle Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung gelesen hat, sie versteht und sich mit ihnen einverstanden erklärt. Der Kunde versteht, dass, wenn die Lizenz für die Software von einem autorisierten Wiederverkäufer von Xecurify gekauft wurde, dieser Reseller nicht Xecurify's Agent ist und nicht berechtigt ist DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG.

1. DEFINITIONEN:
Es gelten folgende Definitionen:

1.1. „Kunde“ bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.

1.2. „Software“ bezeichnet Xecurify-Produkte, deren Quellcode und Objektcode, einschließlich gegebenenfalls ausführbarer und nicht ausführbarer Anwendungsdateien, die Kunden herunterladen können.

1.3. „Dokumentation“ bezeichnet alle von Xecurify bereitgestellten schriftlichen Materialien, entweder in gedruckter oder digitaler Form, die in Verbindung mit der Software für Zwecke verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Installation, Schulung und Demonstration der Software.

1.4. „Lizenzierter Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer, Agenten oder andere Personen des Kunden, die der Kunde im Zusammenhang mit seinen Geschäftsangelegenheiten ausdrücklich zugelassen hat und die zur Nutzung der Software berechtigt sind und denen der Kunde Benutzeridentifikationen und Passwörter zur Verfügung gestellt hat (bzw durch Xecurify auf Wunsch des Kunden).

1.5. „Dritter“ bezeichnet jede Person oder Organisation, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer, Agenten oder eine andere Person handelt, die ausdrücklich vom Kunden mit der Abwicklung von Geschäften im Namen des Kunden beauftragt wurde.

1.6. „Abgeleitetes Werk“ bezeichnet jedes Werk, das von der Software abgeleitet ist oder in dem die Software eine integrierte Komponente ist und dessen Ableitung auf Kosten oder auf Initiative des Kunden erstellt oder entwickelt wurde. Abgeleitete Werke können unter anderem Softwareanwendungen, Cloud-basierte Anwendungen (Software as a Service) oder Online-Portale umfassen, die in die Software integriert sind.

1.7. „Software-Update-Release“ bezeichnet eine Ausführungsform der Software, die geringfügige Leistungsverbesserungen oder Erweiterungen bestehender Merkmale und/oder Funktionen der Software bietet.

1.8. „Software-Upgrade-Release“ bezeichnet eine Ausführungsform der Software, die wesentliche Leistungsverbesserungen, Architekturänderungen oder neue Merkmale und/oder Funktionen der Software bereitstellt, für die Xecurify möglicherweise eine separate Lizenzgebühr erhebt.

1.9. „Support-Services“ bezeichnet die von Xecurify bereitgestellten Services, einschließlich Software-Support und -Wartung sowie Software-Update-Releases, für die der Kunde eine separate jährliche Support-Gebühr zahlt.

2. LIZENZGEWÄHRUNG

2.1. Vorbehaltlich der Einhaltung der hierin enthaltenen Bedingungen und Einschränkungen durch den Kunden ist der Kunde berechtigt, diese Software für den eigenen internen Geschäftsgebrauch des Kunden zu nutzen, darf die Software, Dokumentation oder abgeleiteten Arbeiten jedoch nicht an Dritte verkaufen, übertragen, vermieten oder unterlizenzieren Party in irgendeiner Weise. Kunden dürfen Dritten keinen Zugriff auf Verwaltungsfunktionen der Software gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstellung und Bearbeitung von Umfragen, die Erstellung und Bearbeitung von Berichten, Benutzerverwaltungsfunktionen und Systemverwaltungsfunktionen.

3. ZAHLUNG:

Der Kunde muss 100 % im Voraus bezahlen, um die Xecurify-Software-/Produktlizenz zu erhalten. Diese Geschäftsbedingungen entsprechen der Xecurify-Zahlungsrichtlinie.

4. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Kunden dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kunden dürfen die Software nicht ändern, verbessern, ergänzen, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise in eine für Menschen lesbare Form bringen. Der Kunde darf die Software nicht verwenden oder darauf zugreifen, um (i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, (ii) ein Produkt herzustellen oder herstellen zu lassen, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Software verwendet, (iii) darauf basierende abgeleitete Werke zu erstellen der Software, mit Ausnahme der eigenen internen Geschäftsnutzung des Kunden, (iv) jegliche Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Software zu kopieren. Die Nutzung, der Weiterverkauf oder die Verwertung der Software ist, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, untersagt.

5. SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN:

Wenn der Kunde Supportleistungen erworben hat oder eine vom Kunden erworbene Softwarelizenz Supportleistungen umfasst, stimmt der Kunde zu, dass diese Supportleistungen an das Angebot gebunden sind.

6. QUELLCODE UND SOFTWARE-ENTWICKLER-KIT:

Wenn ein Kunde ein Xecurify-Softwarelizenzpaket erworben hat, das den Quellcode oder das SDK enthält, erkennt der Kunde an, dass die Nutzung des Quellcodes oder SDK an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden ist. Der Kauf einer Xecurify-Softwarelizenz berechtigt den Kunden nicht zu Software-Upgrade-Versionen, es sei denn, der Kunde hat sich dafür entschieden.

7. VERTRAULICHKEIT:

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Software und die zugehörige Dokumentation wertvolle proprietäre und vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum (zusammen die „proprietären Informationen“) von Xecurify darstellen. Der Kunde darf proprietäre Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von die mindestens den gleichen Schutz bieten wie die in dieser Vereinbarung dargelegten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, beim Schutz der geschützten Informationen mindestens das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden, das er beim Schutz seiner eigenen ähnlichen Informationen anwendet, in keinem Fall jedoch weniger als die angemessene Sorgfalt. Der Kunde erkennt an, dass Xecurify aufgrund der Einzigartigkeit der geschützten Informationen im Falle einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung seiner geschützten Informationen keinen angemessenen finanziellen oder Schadensersatzanspruch hat. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig zur Verfügung stehen, ist Xecurify berechtigt, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um eine solche unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern. Kunden dürfen die von Xecurify im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegten Informationen oder Daten nicht dazu verwenden, die Gültigkeit des geistigen Eigentums von Xecurify anzufechten. Jede solche Nutzung von Xecurify-Informationen und -Daten stellt einen wesentlichen, nicht heilbaren Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRLICHER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS INFORMIERT WURDE. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON

9. KÜNDIGUNG:

Unbeschadet sonstiger Rechte kann Xecurify diese Lizenz kündigen, wenn der Kunde die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhält. In einem solchen Fall muss der Kunde alle Kopien der Software und Dokumentation sowie aller ihrer Bestandteile vernichten.

10. ALLGEMEINES:

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Xecurify und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Xecurify behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In einer Bestellung dargelegte Geschäftsbedingungen, die von dieser Vereinbarung oder dem Bestellformular abweichen, im Widerspruch dazu stehen oder nicht darin enthalten sind, werden nicht Teil dieser Vereinbarung, es sei denn, der Kunde akzeptiert sie ausdrücklich schriftlich. Der Kunde ist für die Zahlung verantwortlich und muss Xecurify auf Anfrage entschädigen, wenn Abgaben, Zölle, Zölle oder andere Gebühren oder Abgaben jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde für das Paket erhoben oder auferlegt werden.

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